Energieausweis in der Städteregion Aachen – Wichtig für Interessenten und Eigentümer
Der Energieausweis einer Immobilie ist ein sehr wichtiger Wegweiser für Immobilieninteressierte und – eigentümer. Bei einem Verkauf oder der Vermietung in der StädteRegion Aachen muss jedem Interessenten unaufgefordert ein solcher vorgelegt werden, ansonsten drohen seit dem 01.05.2014 (lt. Energiesparverordnung EnEV 2014) Bußgelder bis zu 15.000 €. Ähnlich wie bei nahezu allen Elektrogeräten wird auch jedes Objekt einer Energieklasse zugeordnet (A+ bis H). Bei der Neuerstellung des Ausweises und ebenso in allen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen müssen folgende Pflichtangaben gemacht werden:
- Art des Energieausweises (Bedarfsausweis / Verbrauchsausweis)
- Energiekennwert
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H) – wenn im Energieausweis ausgewiesen
- wesentlicher Energieträger (Öl, Gas, Holz…)
- bei Wohngebäuden das genannte Baujahr
Wie lange ist ein Energieausweis gültig und wann macht eine Neuerstellung Sinn?
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt grundsätzlich zehn Jahre. Es empfiehlt sich, vorzeitig einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, wenn energetische Verbesserungen durch eine Modernisierung oder Sanierung stattgefunden haben. Warum? Der Wert der Immobilie wird durch die Maßnahmen gestiegen sein. Über einen neuen Energieausweis wird dies gegenüber neuen Mietern oder Käufern verlässlich und transparent dokumentiert. Wenn Sie sich unsicher sind, beraten wir Sie gerne diesbezüglichen und verhelfen Ihnen bei Bedarf zu Ihrem neuen Energieausweis.
Gesetzliche Änderungen im Auge behalten
Änderungen in der Energiesparverordnung sollten Sie als Eigentümer stets im Blick behalten. Zum Beispiel dürfen seit Mai 2015 bestimmte Gas- oder Öl-Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für Konstanttemperaturheizkessel. Selbst genutzte Ein-und Zweifamilienhäuser, die seit Februar 2002 bewohnt werden, sind davon ausgenommen. Für uns ist es selbstverständlich, dass wir stets alle gesetzlichen Planungen und Entscheidungen diesbezüglich verfolgen und im Detail kennen. Sie können sich daher bei sämtlichen Fragen einfach an uns wenden. Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – Was braucht wer
Bei privat genutztem Wohnraum wird zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis unterschieden. Sie haben sehr unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Eigentümer sind bei der Auswahl zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Dabei entscheiden Art und Größe, das Baujahr und der energetische Stand eines Hauses, welcher Energieausweis erstellt werden muss.
Hier die Energieausweistypen im Überblick:
- Bedarfsbasierter Energieausweis:
Für Objekte mit bis zu vier Wohnungen ist ein Bedarfsausweis, ein so genannter „großer“ Ausweis vorgesehen, sofern die Immobilie vor dem 01.11.1977 gebaut wurde und nicht mindestens die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 erfüllt. Grundlegende Berechnungsdaten werden vor Ort an der Immobilie ermittelt. - Verbrauchsbasierter Energieausweis:
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnungen sowie sämtliche Wohnhäuser, die bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten, darf der Verbrauchsausweis erstellt werden. Für den so genannten „kleinen“ verbrauchsbasierten Energieausweis liegen Berechnungsdaten von mindestens den letzten drei Jahren zugrunde. Er hat hinsichtlich des energetischen Zustands der Immobilie weniger Aussagekraft und ist stark abhängig vom Nutzungs- und Heizverhalten der Bewohner.
Energieausweis erstellen in der Städteragion Aachen – Kaiserstadt Immobilien
Sie haben noch keinen Energieausweis oder wissen nicht, welche Art von Ausweis Sie für Ihre Immobilie in der StädteRegion Aachen benötigen? Oder wollen Sie Ihre Immobilie mit unserer Unterstützung verkaufen oder vermieten? Im Falle einer Vermarktung über Kaiserstadt Immobilien lassen wir gerne kostenlos einen Energieausweis für Sie erstellen. Bei Beauftragung besprechen wir gerne welchen Energieausweis Sie benötigen und helfen Ihnen beim Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben werden die Werte dann von qualifizierten Energieberatern ausgewertet und zu einem Gesamtergebnis im Ausweis zusammengefasst. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Zuge auch Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Objekt. Sprechen Sie uns einfach an oder melden Sie sich per Kontaktformular hier.